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Unternehmen müssen gemäß BGV A1 ab 1 Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) 
verpflichten. Sie haben dabei folgende Wahlmöglichkeiten:

  • im Betrieb selbst eine Fachkraft bestellen und ausbilden,
  • eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder
  • den Sicherheitstechnischen Dienst (STD) der BG Bau beauftragen.

Die FASI unterstützt den Unternehmer bei der Wahrnehmung seiner Verantwortung für Sicherheit und
Gesundheitsschutz seiner Mitarbeiter.
So beschreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) die Funktion der Fachkräfte.
Der Arbeitsschutz beschränkt sich jedoch nicht auf die Umsetzung von Einzelvorschriften im Unternehmen,
sondern bezieht Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten als Beitrag zum Unternehmenserfolg
in alle betrieblichen Tätigkeiten, Strukturen und Prozesse mit ein und ist Bestandteil von Unternehmens-
strategien, Unternehmensführung und Unternehmensorganisation.

Wichtige Fragen, mit denen sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb beschäftigt, sind:

  • Wie können Arbeitsprozesse so gestaltet werden, dass die arbeitenden Menschen günstige Bedingungen vorfinden?
  • Was ist zu tun, damit die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen geschützt wird?
  • Wie müssen Maschinen, Anlagen und Geräte konstruiert sein, damit gefahrlos daran gearbeitet werden kann?
  • Wie können Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe auch im Sinne des Arbeitsschutzes gestaltet werden?
  • Wie kann im Unternehmen der Stellenwert von Sicherheit und Gesundheitsschutz gestärkt werden?
  • Wie können Wirtschaftlichkeit und Arbeitsschutz im Unternehmen sinnvoll miteinander verknüpft werden?