Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften
geregeltes Verfahren,das durch die Anwendung fundierter betriebswirtschaftlicher,Â
juristischer und bautechnischer Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) fürÂ
bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) zu einem bestimmten Stich-
tag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ermittelt.
Die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wird hauptsächlich zur
Bildung und Kontrolle möglicher Verkaufspreise durchgeführt.
Weitere Gründe zur Beauftragung eines Wertgutachtens:
- Einschätzung einer Erbmasse
- Ermittlung von Beleihungs- und Versicherungswerten
- anstehende Zwangsversteigerungen
- Wertermittlung zum Zweck der Bilanzierung
- als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
- Wertermittlung zum Zweck der Besteuerung
- Einheitswert-Feststellung (§§ 19 ff BewG)
- Grundbesitzwert-Feststellung (§§ 138 ff BewG)
- Aktualisierung älterer Gutachten
Referenzen:
- Mehrfamilienwohnhaus in Naumburg
- Bauerngehöfte in Taugwitz und Einzingen
- Pfarrhaus in Zorbau
- diverse regionale Betriebsgelände oder -teile
- Stallanlagen in Branderoda
- Schulhaus Burgscheidungen
- weitere Gebäude und Grundstücke